Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Strandkorb Bade, Ratekau einschließlich unserer Verkaufsstätten in Timmendorfer Strand und Scharbeutz

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die durch Strandkorb Bade und ihre Erfüllungsgehilfen erbracht werden.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur Vertragsinhalt, wenn Strandkorb Bade ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

1.3 Bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Strandkorb Bade berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Aufträge zu streichen.

1.4 Unsere Allgemeines Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.5 Diese Allgemeines Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von Strandkorb Bade sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn Strandkorb Bade einen Auftrag des Bestellers schriftlich per Brief, Email oder Fax bestätigt.

2.3 Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Nebenrechnungen oder Vertragsverlängerungen.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die genannten Preise verstehen sich ab Firmensitz oder Auslieferungslager. Kosten für Fracht und Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers.

3.2 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

3.3 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

3.4 Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

3.5 Nicht vorhersehbare Änderungen berechtigen Strandkorb Bade auch nach Abschluss des Vertrages zu einer entsprechenden Preisanpassung.

3.6 Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage.

3.7 Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt per Rechnung oder Barzahlung bei Übergabe.

3.8 Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

3.9 Skonti werden nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt.

3.10 Sämtliche Bankkosten, die bei Bezahlungen aus dem Ausland anfallen, sind durch den Besteller zu tragen.

3.11 Strandkorb Bade behält sich vor, Lieferungen und Leistungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse durchzuführen.

3.12 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus der einzelnen Bestellung herrühren, zurückzubehalten.

3.13 Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Bestellers. Sind bereits Kosten bei Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

3.14 Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.15 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von Strandkorb Bade gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln.

3.16 Der Besteller trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

3.17 Strandkorb Bade ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Strandkorb Bade behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor; bei Bezahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Strandkorb Bade nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Waren durch Strandkorb Bade liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Strandkorb Bade ist nach Rücknahme der Waren zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich Verwertungskosten – anzurechnen.

4.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit Strandkorb Bade vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an Strandkorb Bade ab. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Strandkorb Bade nimmt diese Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Strandkorb Bade, die Forderung selber einzuziehen, bleibt davon unberührt. Strandkorb Bade wird  jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

4.3 Die Be- und Verarbeitung der Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Strandkorb Bade. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht Strandkorb Bade gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Strandkorb Bade das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller Strandkorb Bade anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für Strandkorb Bade verwahrt. Zur Sicherung der Forderung gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an Strandkorb Bade ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Strandkorb Bade nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

4.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von Strandkorb Bade hinweisen und Strandkorb Bade unverzüglich benachrichtigen.

5 Liefer- und Leistungszeit

5.1 Alle Liefer- und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

5.2 Der Beginn der von Strandkorb Bade angebenden Liefer- und Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestsellers, z.B. Zahlung, voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3 Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht von Strandkorb Bade zu vertreten sind, kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma Strandkorb Bade nur berufen, wenn sie den Besteller unverzüglich benachrichtigt. Bei Leistungsverzug, den die Firma Strandkorb Bade zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht vom Rücktritt des Vertrages.

5.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Strandkorb Bade berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald Strandkorb Bade die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.

7 Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Geringe Abweichungen bei der Ausführung, dem Farbton, der Ausrüstung oder des Designs sind keine Mangel und dürfen daher nicht beanstandet werden.

7.3 Ohne ausdrückliche Zustimmung von Strandkorb Bade darf an der bemängelten Ware nichts geändert werden.

7.4 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Strandkorb Bade nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zu Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

7.5 Bei fehlgeschlagener Nachbesserung / Ersatzleistung ist der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

7.6 Soweit Strandkorb Bade einen gerügten Mangel anerkennt, werden alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten übernommen. Frachtkosten und -risiken gehen zu Lasten des Bestellers.

7.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

8 Haftungsfreizeichnung/-begrenzung

8.1 Strandkorb Bade haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit Strandkorb Bade keine vorsätzlichen Vertragsverletzungen angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Strandkorb Bade haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt ungerührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3 Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

9 Kündigung der Geschäftsverbindung

Strandkorb Bade ist zur fristlosen Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst und wenn Strandkorb Bade Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen.

Im Fall der Kündigung der Geschäftsverbindung werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen von Strandkorb Bade gegenüber dem Besteller sofort und in einem Betrag fällig. Hält Strandkorb Bade trotz des Vorliegens eines Kündigungsgrundes weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

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